Mit dem bundesweit ersten Tarifvertrag mit Regelungen zur Entlastung haben die Charité-Beschäftigten den Weg für viele andere Krankenhausbelegschaften bereitet. Doch in der Praxis zeigte sich,
dass die erste Vereinbarung dieser Art bei manchen Punkten einfach zu kurz gegriffen hat. Vor allem fehlte es an Verbindlichkeit. Verstöße gegen die vereinbarten Mindestbesetzungen hatten für den
Arbeitgeber keine spürbaren Konsequenzen. So kam die Entlastung in den Stationen und Bereichen allzu oft nicht an. Mit dem neuen Tarifvertrag wollen wir uns u.a. an den zwischenzeitlich an den
Unikliniken Schleswig-Holstein, Mainz, Jena und Hamburg erzielten Ergebnissen orientieren. Zum Beispiel erhalten Beschäftigte, die dort mehrfach in unterbesetzten Schichten arbeiten, als
Belastungsausgleich zusätzliche freie Tage. Das gibt ihnen zum einen die Möglichkeit, sich besser zu erholen. Zum anderen erhöht es den Druck auf die Klinikleitung, Personal einzustellen um
zusätzliche Freischichten im Rahmen des Belastungsausgleichs zu vermeiden. Wichtig ist uns, dass für alle Stationen und Bereiche angemessene Personalquoten festgeschrieben werden, die dem
jeweiligen Versorgungsbedarf entsprechen.