Echte Entlastung geht nur mit verbindlicher Mindestbesetzung und Belastungsausgleich!

Reaktion auf die Mitarbeiterinfo vom 18.08.2021

Meldung vom 22.08.2021

Mit einer Info hat sich die Geschäftsführung an die Beschäftigten gewandt und ihren aktuellen Stand zum “5-Punkte-Plan” für die Pflege dargelegt.

 

1. TVöD als attraktiver Tarifvertrag für Pflegekräfte

 

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist für die Krankenhäuser in Brandenburg und bundesweit ein entscheidendes Kriterium bei der Akquise von Personal.

 

Das dieser Tarifvertrag überhaupt zur Anwendung gekommen ist, ist dem erfolgreichen Bürgerbegehren und den vielen Aktionen von ver.di zu verdanken und kein “Geschenk” der Geschäftsführung.

 

Beim Städtischen Klinikum Brandenburg wurde bei der Überleitung in den TVöD ein Tarifvertrag mit echter Anerkennung der Berufserfahrung abgeschlossen. Dies wurde jedoch durch die Geschäftsführung kategorisch abgelehnt. Eine Krankenschwester (15 Jahre Berufserfahrung) im EvB verdient durch die Regelungsabrede ca. 300 Euro weniger als in Brandenburg an der Havel, trotz TVöD!

 

Wo bleibt da die Wertschätzung und Attraktivität für die Beschäftigten?

 

2. Zukunftswerkstatt Pflege - Verbesserungen der Arbeitsbedingungen/Mitarbeiterzufriedenheit

 

Wie für alle Krankenhäuser gelten auch für das Ernst von Bergmann, die sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen per Verordnung (PpUGV).

 

Diese sehen Untergrenzen bei der Schichtbesetzung für Pflegefachkräfte im Verhältnis der zu betreuenden Patienten vor.

 

Diese gelten in folgenden Bereichen: Intensivmedizin, Geriatrie, Allgemeinchirurgie,

 

Unfallchirurgie, Innere Medizin, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Schlaganfalleinheit, neurologische Frühreha und Pädiatrie.

 

Nach Rückmeldungen von Beschäftigten werden diese Untergrenzen jedoch nicht wie gesetzlich vorgegeben eingehalten. Auch auf mehrmalige Nachfrage bei der Geschäftsführung wie die tatsächliche Besetzung ist, gab es keine Rückmeldung.

 

Einen sogenannten “Pflegeschlüssel” legen die Krankenhäuser ohne einen Tarifvertrag “Entlastung” nach ihrem eigenen Ermessen fest, ohne das es wirklich zur Entlastung der Beschäftigten beiträgt bzw. auch einen Belastungsausgleich bei Unterschreiten des Schlüssels vorsieht.

 

Die Rückführung des OP- und Stationsservice in das Klinikum ist begrüßenswert und ein längst überfälliger Schritt! Dies fordern wir für die komplette Servicegesellschaft, denn “Ein Haus, Eine Belegschaft!”.

 

3. Intensive Personalakquise

 

Diese intensive Personalakquise betreiben derzeit fast alle Krankenhäuser bundesweit und sollte zur Regelaufgabe einer Krankenhausleitung gehören.

 

Diese Akquise kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn sich z.B. Auszubildende aufgrund von guten Arbeitsbedingungen, auch nach ihrer Ausbildung entscheiden im Ernst von Bergmann weiter zu arbeiten.

 

Fazit: Wir begrüßen die Schritte der Geschäftsführung, die aufgeführten Punkte endlich in die Regelarbeit zu integrieren. Denn dies ist seit Jahren in Vergessenheit geraten.

 

Schlussendlich sind es aber begleitende Rahmenbedingungen und wirkliche Entlastung geht nur per verbindlicher Mindestbesetzung (nicht nur in der Pflege) und einen Belastungsausgleich bei Unterschreitung der Mindestbesetzung.

 

Beispiel Uniklinik Jena: Hier gibt es einen Tarifvertrag “Entlastung” mit festgelegten Mindestbesetzungen. Müssen dort Pflegekräfte in einer unterbesetzten Schicht arbeiten, bekommen sie pro Schicht einen Belastungspunkt. Bei sechs Belastungspunkten, gibt es einen zusätzlichen Tag Freizeitausgleich.

 

Wir finden es den richtigen Schritt, dass sich die Beschäftigten am Ernst von Bergmann nun auch auf den Weg machen, endlich verbindliche Entlastung per Tarifvertrag durchzusetzen!