Verbot des Grundrechtes zur freien Meinungsäußerung

Diese Aufforderung durch die Geschäftsführung wurde aktuell per Mitarbeiterinfo an alle Beschäftigten versendet.

Meldung vom 04.08.2021

Diese Aufforderung durch die Geschäftsführung wurde aktuell per Mitarbeiterinfo an alle Beschäftigten versendet.

Das geforderte Neutralitätsgebot könnte man auch als Verbot des Grundrechtes zur freien Meinungsäußerung verstehen.

 

Bestärkt wird dies durch die immer noch bestehende Dienstanweisung zum „Umgang mit der Presse“ und die dort angekündigten arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

 

Nach dem Antritt der neuen Geschäftsführungen wurde immer von Transparenz und neuer Kultur gesprochen.

 

Informationen zur Bundestagswahl

 

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Gern möchten wir Sie in diesem Zusammen­hang über einige Regelungen informieren.

 

Olaf Scholz und Annalena Baerbock haben ihren Wahlkreis in Potsdam. Beide treten auch als Kanzler­kandidaten ihrer Parteien an, was einen besonderen Fokus auf Potsdam legt. Die letzte, „heiße“ Wahl­kampfphase hat inzwischen begonnen; Parteien und Kandidaten haben ihre Plakate gehängt und Großflächenplakate aufgestellt. Durch die Corona-Pandemie sind die Themen Patientenversorgung, Krankenhausfinanzierung und Fachkräftemangel in der Pflege in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt – und auch in den Wahlprogrammen der Parteien in unterschiedlicher Form wiederzufinden. Wie zu er­warten, sind dies Schwerpunktthemen des Bundestagswahlkampfs.

 

Um für die verbleibende Zeit bis zur Bundestagswahl Sicherheit im Umgang mit (Termin-)Anfragen von Politikern oder Einladungen zu Gesprächsrunden zu geben, bitten wir alle Mitarbeitenden um Unter­stützung – denn das Klinikum EvB ist als kommunales Krankenhaus dem Neutralitätsgebot be­sonders verpflichtet:

  • Erhalten Sie als Mitarbeitender eine Einladung zur aktiven Teilnahme an Wahlkampfveranstaltun­gen (z.B. als Gesprächsteilnehmer einer Podiumsdiskussion / öffentliche Gespräche / Befragun­gen etc.), informieren Sie bitte die Geschäftsführung / Pressestelle darüber.
  • Dies gilt ebenfalls, wenn es sich um einen rein fachlichen Austausch handelt, bei dem Sie sich aktiveinbringen. Auch ist dies unabhängig von der jeweils anfragenden Partei.

Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung darüber, ob Ihre aktive Teilnahme (also z.B. als Ge­sprächsteilnehmer einer Podiumsdiskussion) mit unserem Neutralitätsgebot als kommunales Kranken­haus vereinbar ist. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit auch an das Justiziariat des KEvB wenden.

 

Bitte beachten Sie: Besuche von Wahlveranstaltungen sind selbstverständlich Ihre rein privaten Unternehmungen.