Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat ihren Mitgliedsunternehmen untersagt, derartige Tarifverträge/ Vereinbarungen eigenständig zu verhandeln. Dies ist aber nicht das
Problem der Beschäftigten, sondern das der Arbeitgeber – sie müssen untereinander eine Lösung finden. Dass sich Krankenhäuser auch gegen das Votum der VKA auf Entlastungstarifverhandlungen
einlassen, zeigt das Beispiel des Klinikums Region Hannover (KRH). Warum sollte das nicht auch beim Ernst von Bergmann möglich sein?