Das gesetzlich verbriefte Grundrecht auf Streik gilt für alle Beschäftigten – auch in den Krankenhäusern. Und: Nicht der Streik gefährdet die Patient*innen, sondern der Normalzustand. Die
Gewerkschaft ver.di hat schon oft gezeigt, dass sie Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen besonders verantwortungsvoll führt. Wir bieten stets den Abschluss einer Notdienstvereinbarung an, die sowohl
das Streikrecht garantiert als auch eine Gefährdung von Patientinnen und Patienten ausschließt. Die vor einigen Jahren an der Charité für tarifliche Konflikte abgeschlossene Notdienstvereinbarung
hat sich bewährt. Demnach wird dem Arbeitgeber mit längerem zeitlichem Vorlauf konkret angekündigt, welche Bereiche wie stark bestreikt werden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit und die
Verantwortung, die Auslastung entsprechend zu reduzieren. Das beinhaltet auch die vorübergehende Schließung von Betten und Stationen, wobei selbstverständlich die Notversorgung von Patient*innen
zu keinem Zeitpunkt gefährdet wird.