Fragen und Antworten

Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann

Müssen die Leistungen reduziert werden, wenn die tariflichen Personalbesetzungen nicht eingehalten werden können?

Mit besseren Arbeitsbedingungen können Arbeitskräfte gewonnen und gehalten werden. Tarifverträge zur Entlastung sind bei der Werbung um Gesundheitsfachkräfte auf dem Arbeitsmarkt ein hervorragendes Argument. Krankenhäuser, die solche Tarifverträge abgeschlossen haben, setzen die Regelungen auch ganz offensiv ein, wenn es darum geht, neue Beschäftigte zu gewinnen – auch jene, die sich zuvor mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben. Dennoch werden in manchen Bereichen nicht sofort alle nötigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Dort müssen Beschäftigte zunächt weiterhin in unterbesetzten Schichten arbeiten. Dafür erhalten sie dann aber zumindest einen Belastungsausgleich in Form zusätzlicher freier Tage – so, wie es zum Beispiel an den Unikliniken in Schleswig-Holstein, Mainz, Jena, Augsburg und Homburg bereits der Fall ist. Mittelfristig wird dadurch der Druck erhöht, die Personalnot zu überwinden. Das ist nicht nur für die Beschäftigten wichtig. Wenn im Krankenhaus zu wenig Personal zur Verfügung steht, schadet das auch und vor allem den Patientinnen und Patienten.

Dass vor allem das Klinikum Ernst von Bergmann die Ausbildung stärken will, begrüßen wir. Es ist aber kein Ersatz für einen Tarifvertrag Entlastung. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Nur wenn auf den Stationen und in den Bereichen genug Personal zur Verfügung steht, sind eine gute Praxisanleitung und gute Unterstützung der jungen Kolleg*innen in der Ausbildung möglich. Die Ausbildungsbedingungen müssen betrieblich weiterentwickelt werden – Auszubildende dürfen nicht mehr als Lückenfüller auf unterbesetzten Stationen oder in Bereichen eingesetzt werden. Die vergangenen Jahre haben bewiesen: Appelle und Versprechungen reichen nicht. Die Auszubildenden erwarten eine gute Ausbildung und nach Abschluss Arbeitsbedingungen, bei denen man auch weiterarbeiten möchte.